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BG-Anträge

Fotomontage links: Im Vordergrund unser Vorstand. Im Hintergrund die Teilnehmer der letzten Jahreshauptversammlung im Sudhaus/ Aloisius.

Unten sind unsere offiziellen Anträge an die Stadt Soest aufgeführt.

Ein Antrag ist ein politisches Instrument, um einen Vorschlag bei der Stadt einzubringen und ihn am Ende idealerweise umzusetzen.

Anträge werden in der Regel zunächst von den Parteien und Wählergemeinschaften in dem zuständigen Ausschuss (bspw. Stadtentwicklung-, Klima- oder Haupt- und Finanzausschuss) diskutiert und ggf. präzisiert, verändert oder korrigiert.

Erst wenn eine Mehrheit dafür gefunden ist, wird darüber entschieden. Danach wird der ursprüngliche Antrag in die Tat umgesetzt.

Weitere Anträge unter den Schlagworten im >Menü Aktuelles

Fotos: Pixabay, Fotolia/Adobe, eigene Aufnahmen
Antrag 04/2023 Antrag Strategische Weiterenwicklung ÖPNV



Soest, 19.04.2023

Antrag zu TÖ 2 der Sitzung des StEA am 19.04.2023

(mündlich eingebracht)

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag:

  1. Dem vorgelegten Beschlussvorschlag auf der Basis der PP vom Büro Schmächtig nicht zu folgen und auch keine der anderen Varianten zu beschließen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Strategiepapier folgenden Inhalts vorzulegen:
    - Definition des Strategischen Ziels (abgeleitet aus dem VEP Klima+)
    - Definition der Handlungsfelder und ggfs. der daraus abzuleitenden Teilziele
    - Maßnahmen zu den Teilzielen zu beschreiben, diese mit Wirkung bezüglich der Zielerreichung zu bewerten und die für die Umsetzung erforderlichen Kosten der einzelnen Maßnahmen abzuschätzen
    - Maßnahmenplan gewichtet nach dem Prinzip Maximale Wirkung, Minimalster Aufwand

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, aus dem unter 2. genannten Strategie-Papier und den daraus entwickelten Maßnahmen einzelne Beschlussvorschläge abzuleiten und vorzulegen mit dem Ziel, für deren Umsetzung Haushaltsmittel im HH2024 zu veranschlagen und ggfs. Fördermittel zu beantragen.

Begründung:

Die vorgestellte PP des Büros Schmächtig stellt in keiner Weise eine strategische Weiterentwicklung des ÖPNV in Soest dar und weißt nur in rudimentären Ansätzen ggfs. möglichen Handlungsfelder und Maßnahmenansätze auf

Wie die in Aussicht gestellten Erhöhungen der Busnutzunge erreicht werden sollen, ob die dann vorgesehenen Maßnahmen diejenigen sind, die mit dem kleinstmöglichen Aufwand den größten Nutzen erzielen etc. ist in keiner Weise erkennbar, da offensichtlich eine strategische Gesamtbetrachtung des ÖPNV in Soest im Vorfeld nicht stattgefunden hat.

Die Verabschiedung eines Budget auf der Basis eines solchen Papiers macht keinen Sinn, zum einen weil bis zur Umsetzung eine Inflationierung der Kostenseite zu erwarten ist, zum anderen weil zu befürchten steht, dass die gewünschten Effekte aufgrund falscher Schwerpunktsetzung signifikant verfehlt werden.

Antrag 08/2022 Antrag für PV-Anlagen auf Parkplätzen



Soest, 25.08.2022

  • Antrag „PV-Anlagen auf Parkplätzen“ hier Parkplatz am Großen Teich

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ruthemeyer,

    Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag:

    Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Parkplatz am großen Teich zu prüfen und die weiteren Schritte zur Realisierung einzuleiten.
    Anmerkung: Da im November der Stromertrag ohnehin nicht besonders hoch sein dürfte, könnte mit einer leicht demontierbaren Aufständerung eine Kirmeskompatibilität erreicht werden.

    Begründung:
  • Die Stadt Soest hat sich im Rahmen des Klimapakts vorgenommen, bis 2030 klimaneutral zu werden. Durch die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Parkplatz am Großen Teich könnte
    der Strom für die benachbarten städtischen Gebäude wie Stadtbücherei und Rathaus zu einem erheblichen Teil vor Ort produziert werden. Auch die Nutzung für das Aufladen von
    Elektrofahrzeugen könnte damit direkt vor Ort und 100% klimaneutral dargestellt werden.
  • Ein angenehmer Nebeneffekt einer PV-Anlage auf dem Parkplatz wäre, dass die darunter abgestellten Fahrzeuge im Schatten stehen würden und sich somit nicht so stark aufheizen
    wie derzeit.
  • Bei der Neuanlage von Parkplatzanlagen sollen gesetzliche Vorgaben ohnehin für die Installation von PV-Anlagen sorgen. Die Stadt würde mit einer antragsgemäßen Errichtung
    Beispiel gebend an exponierter Stelle voran gehen und ihrem Leitbild als Klimakommune gerecht werden.

Antrag 06/2022 Antrag für bessere Regeln für preiswerten Wohnraum



Soest, 09.06.2022

Antrag auf grundlegende Überarbeitung des Handlungskonzept Wohnen

Sehr geehrter Herr Abel,

Sehr geehrter Herr Janning,

das Handlungskonzept Wohnen sollte bekanntlich, auf der Grundlage von Zahlen, Daten und Fakten, wichtige Impulse und Handlungsempfehlungen liefern, um das Problem der Wohnraumversorgung im Stadtgebiet wirksam zu bearbeiten.

Insbesondere Personengruppen mit besonderen Anforderungen an Wohnraum sowie Menschen mit geringen Einkommen hatten und haben es noch immer schwer, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum in Soest zu finden.

Obwohl das Handlungskonzept hinsichtlich der Datenlage regelmäßig aktualisiert wird, gelingt es immer seltener, die Handlungsempfehlungen umzusetzen.

Den Forderungen nach preisgünstigem Wohnraum auf der einen Seite, stehen stetig wachsende Ansprüche aus gesetzlichen Vorgaben, z.B. hinsichtlich Energieeffizienz, sowie steigende Baukosten aufgrund von Material- und Fachkräftemangel sowie inflationärer Baugrundpreise gegenüber.

Aus den Bauleitverfahren der letzten Zeit ergibt sich, dass die vorgesehenen Maßnahmen unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht zielführend umgesetzt werden können.

Aus diesem Grund beantragen wir, die Unterzeichnenden, dass Handlungskonzept Wohnen grundlegend zu überarbeiten und darin die heutigen Realitäten einfließen zu lassen.

Gleichzeitig sind neue, geeignetere Handlungsoptionen zu erarbeiten und Zielkennziffern zu überprüfen, um realistische Zielsetzungen erreichen zu können.

Antrag 04/2022 Antrag zum Sportplatz Nord/ Ersatz für TuS Jahn



Soest, 20.04.2022

Antrag auf Vorbereitung von Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Bestandsgarantie für den Sportplatz Werkstraße (TUS Jahn-Sportplatz)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bekanntlich wird derzeit im StEA das Planverfahren für die Überplanung und Nachnutzung der ehem. Strabag-Flächen voran getrieben. In diesem Zusammenhang ist auch der südliche/südöstliche Bereich des Areals betroffen, der aktuell als Fußballplatz durch die Fußballabteilung des TUS Jahn Soest genutzt wird.

Die im Bereich des heutigen Sportgeländes geplante Bebauung soll auch der Lärmminderung in den nördlichen Arealen dienen. Daher ist davon auszugehen, dass die Vermarktung des heutigen Sportplatzes sehr zeitnah nach dem Wegfall der Bestandgarantie 2025 erfolgen wird.

Andererseits leistet der TUS Jahn Soest mit seiner Fußballabteilung erhebliche Jugendarbeit und bildet für Kinder und Jugendliche aus den angrenzenden Quartieren eine wichtige Anlaufstelle für die sportliche Betätigung. In den vergangenen Jahren sind gerade im Soester Norden große Wohngebiete (August-Müller-Weg, Über dem Teinenbach, Neuer Soester Norden) entstanden. Mit der Nutzung als Wohnquartier wird diese Entwicklung mit dem Strabag-Gelände fortgesetzt.

Damit ein reibungsloser Übergang zum Zeitpunkt der Grundstücksvermarktung auch für die Sportler gewährleistet ist beantragt die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  • die Anforderungen für ein Planverfahren durch Erstellung eines sportlichen Nutzugskonzeptes „Sportpark Nord“ vorzubereiten.
  • Auf der Basis der obigen Vorarbeiten die erforderlichen Haushaltsmittel bei der Aufstellung der Haushalte 2023 ff. einzuplanen.
  • geeignete Grundstücke im Bereich des Soester Nordens zu identifizieren und diese Grundstücke durch Erwerb (in 2023) für die sportliche Nutzung zu sichern.

Begründungen:

Für die Schaffung eines neuen Sportparks im Soester Norden verbleiben nur noch 3 Jahre. Um für die betroffenen Fußballer einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und zeitnah in die Vermarktung der Grundstücke zu gehen. Für Planverfahren, ggfs. Beantragung und Bescheid über Fördermittel etc, bis zur baulichen Fertigstellung verbleiben somit ab der Verabschiedung des Haushalts 2023 kaum mehr als 2 Jahre.

Daher sollten die wesentlichen Eckpunkt bereits zur Haushaltsberatung des HH2023 für die Politik vorliegen und die Grundzüge der Planung bekannt sein.

Antrag 04/2022 Antrag Erweiterung Fahrradunterstand



Soest, 25.04.2022

Antrag „VEP/VEP Klima +, hier: Verbesserung Fahrrad-Abstellanlagen“

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die überdachte Fahrrad-Abstellanlage südlich des Bahnhofsgebäudes in östlicher Richtung zu erweitern, so dass die Abstellkapazität verdoppelt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, durch entsprechende Beschilderung darauf hinzuweisen, dass die nichtüberdachten Fahrradständer südlich des Bahnhofsgebäudes keine Langzeit-Stellplätze sind.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, solche Fahrräder die länger als 2 Wochen ohne erkennbare Bewegung dort abgestellt wurden, einzusammeln und als Fundsachen zu behandeln.

Die Verwaltung wird beauftragt, Rudimente von Fahrrädern oder solche Räder, die offenkundig nicht fahrbereit sind, regelmäßig aus der Abstellanlage vor dem Bahnhof zu entfernen.

Begründung:

  • Die Stadt Soest ist im Rahmen des VEP und des VEP Klima+ darum bemüht, den Radfahrern eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die den Umstieg vom PKW auf das Fahrrad attraktiver machen soll. Daher sind geeignete und ordentliche Abstellanlagen gerade auch für die Bahnpendler von erheblicher Bedeutung.
  • Für Bahnreisende, die aus dem Bahnhof Richtung Süden (Taxi-Stand, Kiss- +Ride-Parkplätze) kommen, bietet sich ein sehr unordentliches und ungepflegtes Erscheinungsbild gerade im Bereich der nicht überdachten Fahrradbügel. Teilweise sind hier über mehrere Wochen nur Fragmente von Fahrrädern oder offenkundige Schrott-Räder abgestellt bzw. abgelegt. Das ist keine gute Visitenkarte für Soest.
Antrag 11/2021 Anträge zum Haushalt 2022



Soest, 26.11.2021

Änderungs-/Ergänzungsanträge zum HH2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantragt zum HH-2021 folgende Änderungen/Ergänzungen:

Die Fraktion BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag

… Im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern sowie der OGS ist die unterste Beitragsstufe (Einkommen bis € 43.000) abgeschafft.

… Im Rahmen der VHS-Kursangebote ist ein ergänzendes Angebot „Insektenhotels“ aufgenommen. In dem Kurs sollen der Aufbau, der Bau und die Platzierung von Insektenhotels vermittelt und durch ergänzende Informationen hinsichtlich der Ansprüche heimischer Insekten vermittelt werden.

… Bei der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern einen Gutschein für einen Baum (Baby-Baum) zur Pflanzung im eigenen Garten oder im Bürgerwald.

… im Rahmen des VEP Klima+ ist ein Betrag von bis zu € 500.000 im Haushalt bereitgestellt mit der Zweckbindung der Angebotsverbesserung (Ausbau des Liniensystems, Taktverbesserung) des städtischen ÖPNV-Angebotes.

Die Verwendung wird im Rahmen des VEP Klima+ erarbeitet und die Mittel durch den HFA bedarfsgerecht für die entsprechenden Maßnahmen freigegeben.

… die ZGW setzt an prominenter Stelle an einem städtischen Gebäude exemplarisch eine Fassaden- und/oder Dachbegrünung um.

Bezüglich der Kalkulationsmethodik der Abwassergebühren lehnt die BG-Fraktion jedwede Änderung gegenüber der seit Jahren bewährten und sehr auskömmlichen Abschreibungsweise ab.

Begründungen und Anmerkungen:

a) Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung:

Die BG hatte bereits in früheren Jahren die vollständige Abschaffung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung von Kindern in KiTas bzw. OGS beantragt. Leider wurden diese Anträge wiederholt abgelehnt. Dem Grunde nach wäre die vollständige Abschaffung jedoch nach wie vor der richtige und konsequente Weg zum Einkommensunabhängigen Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Angesichts der zunehmenden Belastung von Familien, auch durch die Corona-Pandemie (mehr Hygiene-Artikel erforderlich, etc. ). In den letzten Monaten kommen drastisch steigende Preise sowie Inflationsraten hinzu und ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht. Daher halten wir es für einen angemessenen Schritt, den Schwellenwert ab dem Eltern für die Betreuung ihrer Kinder zur Beitragszahlung herangezogen werden, zu erhöhen indem die unterste Beitragsstufe gestrichen wird.

b) ÖPNV-Verbesserung

Die BG-Fraktion hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor, insbesondere zur Veränderung des Nutzungsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger, ein qualitativ Verbessertes Angebot alternativer Verkehrsmittel dringend erforderlich ist. Während für die Bewohnerinnen und Bewohner der Kernstadt die Nutzung des Fahrrads bei entsprechender Witterung eine Alternative darstellt, die ebenfalls im Fokus der weiteren Maßnahmenplanung stehen muss, stellt die Fahrradnutzung für Ziele außerhalb oder am Rande der Kernstadt nur bedingt eine akzeptable Alternative dar.

Dem Ausbau des Buslinien-Systems bzw. eine Verbesserung der Taktung der Busangebote kommt für die verstärkte Nutzung dieser Alternative zum eigenen PKW eine große Bedeutung zu. Während die im Nahverkehrsverbund angedachten Ticket-Maßnahmen überwiegend den heutigen Nutzern des ÖPNV zu Gute kommen, werden neue Nutzergruppen damit nicht erschlossen. Dies kann durch zusätzliche Buslinien oder Taktverbesserungen erzielt werden. Ein sehr gelungenes Beispiel dafür ist die Buslinie ins Gewerbegebiet Soest Süd-Ost, dass sich nach der Einführung über eine Testphase hinaus als sehr gut angenommenes Angebot erweist.

c) Fassaden- und/oder Dachbegrünung

Im Rahmen der Klimafolgenanpassung und der Klimadiskussion wurde die Dach- und Fassadenbegrünung wiederholt als probates Mittel zur Verbesserung eingefordert. In Bebauungsplänen werden derartige Maßnahmen festgesetzt. Andererseits lebt die Stadt selber nicht vor, was sie von Bürgerinnen und Bürgern einfordert. Die Umsetzung solcher Maßnahmen an städtischen Gebäuden, die von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern gesehen wird, könnte hier beispielgebend sein.

Zudem verschafft dies den Verantwortlichen in der Verwaltung, die mit Bauwilligen sprechen, eine bessere Expertise und Glaubwürdigkeit.

Antrag 07/2021 Ertüchtigung Kunstrasen am Ardey

HCS Soest am Ardey

Soest, 29.08.2021 Antrag „Austausch Kunstrasenplatz in der Sportanlage am Ardey“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Nübel, Sehr geehrter Herr Raubaum

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantragt:

Der Rat der Stadt Soest bzw. der Sportausschuss als federführender Fachausschuss mögen beschließen, den vorhandenen Kunstrasenbelag auf dem Platz in der Sportanlage am Ardey durch einen wassergebundenen Kunstrasen zu ersetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungen auf Basis dieser Beschlusslage fortzuführen.

Begründung:

Vertreter der Stadtverwaltung, der den Platz nutzenden Vereine sowie des Sportausschusses haben am 25.06.2021 ,im Rahmen einer Bereisung und Besichtigung von 2 Sportanlagen in Hamm und in Solingen, vertiefende Eindrücke von den technischen, sportlichen und ökologischen Vorteilen der Belagausführung in der wassergebundenen Variante sammeln können.

Diese Vorteile und die zunehmenden Anforderungen der Sportler an den Kunstrasenbelag sind ausschlaggebend für die Entscheidung für die beantragte Ausführung und sprechen für sich.

Sollte eine Finanzierung allein aus angesparten Mitteln der Sportpauschale nicht ausreichen, sollte mit den nutzenden Vereinen über eine Beteiligung (Eigenleistungen, finanzielle Beteiligung) verhandelt und/oder eine zeitliche Verschiebung des Projektes zur Erhöhung der angesparten Mittel beschlossen werden.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kappelhoff für die BG-Fraktion

Antrag 06/2021 Ladestation E-Bike Akkus

Schild Ladepunkte E-BikesSoest, 07.06.2021 Antrag „Ladepunkte E-Bikes"

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag:

Der Rat der Stadt Soest beauftrag den städtischen Eigenbetrieb ZGW in der zentralen Altstadt Ladepunkte für E-Bikes einzurichten und diese öffentlich bekannt zu machen sowie durch Beschilderung auf diese aufmerksam zu machen. Zwei Ladepunkte sollten im Zusammenhang mit der Fahrradabstellanlage unter den Rathausbögen eingerichtet werden.


Begründung:
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben viele Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad und besonders auch das E-Bike als Alternative zum PKW entdeckt. Sowohl die Absatzzahlen bei den E-Bikes als auch die sichtbare Nutzung im täglichen Straßenverkehr zeigen deutlich diesen Boom.


Diese Entwicklung ist auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes sehr erfreulich und sollte daher dringend und nachhaltig unterstützt werden.

Die Errichtung von Ladepunkten würde die Entwicklung in herausragender Weise unterstützen.
Die Anordnung solcher Lademöglichkeiten unter den Rathausbögen wäre insofern sinnvoll, weil diese Abstellanlage sehr zentral gelegen ist, die Infrastruktur (Stromversorgung) vermutlich leicht über das Rathaus herstellbar ist und diese Abstellanlage durch die Überdachung vor Witterungseinflüssen gut geschützt ist.

Antrag 05/2021 Anträge zum Haushalt 2021


Soest, 03.02.2021

Änderungs-/Ergänzungsanträge der BG zum Haushaltsentwurf 2021


Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantragt zum HH-2021 folgende Änderungen/Ergänzungen in der Zuständigkeit des AUNK:

Im Rahmen des Klimapaktes…

… ist eine Ringverbindung des ÖPNV um die Altstadt geprüft. (VEP Klima+)

… sind geeignete Flächen für die Errichtung von PV- und Windkraftanlagen identifiziert und planungsrechtlich gesichert (Energie-Flächenkonzept).


… sind Freiflächen-PV-Anlagen insbesondere als aufgeständerte PV-Anlagen zu planen, die die
Nutzung der Freifläche, z.B. für Weidetierhaltung oder Ackerbau , ermöglichen.

… ist die Einbindung und Beteiligung der lokalen Landwirtschaft in das Maßnahmenpaket forciert.

… ist ein Wettbewerb „Energetische Gebäudesanierung von Altbauten“ ausgeschrieben und unter
Beteiligung des AUNK Preisträger ermittelt

… werden für Sofortmaßnahmen € 500.000,-- im Haushalt bereitgestellt. Über die Verwendung
entscheidet der AUNK (Beispielsweise: PV-Analgen auf städtischen Gebäuden, Fassadenbegrünung,
Preise für Klima-Wettbewerb,…)

…wurde ein Konzept entwickelt und vorgestellt, wie man örtliche Firmen durch Anreize dazu
ermutigt, PV-Anlagen auf Ihrem Dach zu errichten.

…wurde ein Konzept entwickelt und vorgestellt, wie man private Grundstückseigentümer durch
Anreize dazu ermutigt, PV-Anlagen auf Ihrem Dach zu errichten.

… werden die quantitativen Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität (CO2-Einsparung/-
Vermeidung) 1/4tel jährlich im Rahmen des Berichtswesens dem AUNK vorgestellt.

Antrag 04/2020 Begrünung von Laternenmasten


Soest, 25.11.2020 Antrag „Begrünung der Straßenlaternen“


Zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen und Gremien

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag:
Wir sehen hier einen Ansatz dem Klimaziel ein Stück näher zu kommen und einige Standorte durch die Berankung optisch aufzuwerten. Durch zusätzliche Begrünungskonzepte kann das Stadtbild grüner und ökologischer werden. Da wo sich keine Baumbepflanzung eignet, kann eine Laternenberankung eine Alternative darstellen.

Eine gute Ergänzung zu unseren Anträgen im September 2020: BG Soest - Unsere Klimaschutzmaßnahmen - Infografik (bg-soest.de)

Antrag 03/2020 Digitale Rats- und Ausschussarbeit


Soest, 04.11.2020 Antrag „Digitale Rats- und Ausschussarbeit“


Zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen und Gremien

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu
eruieren und ggfs. zu schaffen um die politische Arbeit in Rat und Ausschüssen in Zeiten
der Covid-19-Pandemie auch über digitale Wege zu ermöglichen.

Begründung: Die Stadt Soest ist digitale Modellkommune und könnte hier eine absolute Vorreiterrolle
übernehmen, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen sind.

In Zeiten steigender Fallzahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist auf
persönliche Kontakte - soweit möglich- zu verzichten. Digitale Meetings und homeoffice-
Lösungen in vielen Bereichen des Lebens, sei es bei Büro-Arbeitsplätzen, bei online-
Vorlesungen an den Unis, oder auch beim homeschooling, ersetzen Präsenz-
Veranstaltungen. Aufgrund von Quarantäne-Anordnungen wird zudem die Teilnahme an
Sitzungen untersagt. Personen mit Vorerkrankungen oder anderen Risikoaspekten könnten
zum Schutz ihrer Gesundheit von der Teilnahme an Sitzungen abgehalten werden.
Durch die Einbindung von nicht präsenten Mitgliedern in Ausschuss-, Aufsichtsrats- oder
auch Ratssitzungen auf digitalem Wege ist sichergestellt, dass die gewählten Vertreter –auch
unter Quarantänebedingungen- an der politischen Willensbildung teilhaben und mitwirken
können. Auch die komplette Durchführung von Sitzungen in digitalen Kanälen sollte heute
möglich sein.

Antrag 02/2020 Mehr Freilaufflächen für Hunde

Soest, 05.010.2020 Antrag „Einrichtung von Freilaufflächen für Hunde“


Zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen und Gremien

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag:
1. Einrichtung einer Freilauffläche für Hunde im Baugebiet Soest Nord
2. Prüfung von geeigneten Flächen für die Errichtung weiterer wohnquartiersnaher Freilaufflächen für Hunde

Begründung: Im Soester Norden entsteht gerade ein großes neues Wohngebiet mit ca. 600 Wohneinheiten.
Viele der neuen Bewohner werden einen Hund besitzen oder anschaffen. Da die Grundstücke für individuelle Bauprojekte relativ klein sind und darüber hinaus auch eine größere Anzahl von Mehrfamilien-Häusern geplant sind, stellt sich den Hundebesitzern die Frage, wo Sie mit ihrem Vierbeiner den nötigen Auslauffinden.
In der benachbarten Feldflur wurden in der Vergangenheit von Naturschutzverbänden und Jägerschaft erhebliche Anstrengungen zum Schutz von Bodenbrütern wie z.B. Kibitz, etc. unternommen. Weitere Wildtiere wie Hasen, Fasan, Rebhuhn, Feldlerche, Wiesenweihe u.v.m. benötigen insbesondere in der Setz- und Aufzuchtzeit Ruhe für die erfolgreiche Aufzucht des Nachwuchses. Durch frei laufende Hunde werden die Anstrengungen der Naturschützer schnell und gründlich zu Nichte gemacht.


Um den Hundehaltern eine geeignete Alternative anzubieten, beantragen wir daher die Einrichtung einer umzäunten Freilauffläche ähnlich der zwischen Sigefridwall und Osthofenfriedhof. Diese könnte innerhalb des geplanten Grünzuges im Wohngebiet ausgewiesen werden. Hier können die Hunde von der Leine gelassen werden, ohne die Schutzmaßnahmen des Natur- und Artenschutzes zu konterkarieren und ohne andere Mitmenschen zu belästigen.
Im Weiteren bitten wir zu prüfen, ob und wo im Bereich anderer Wohnquartiere, z.B. Adam-Viertel, ähnliche Flächen eingerichtet werden können. Im Soester Süden/Südwesten stellen sich letztlich ähnliche Problematiken. Die dezentrale Einrichtung solcher Flächen in der Nähe der jeweiligen Wohnquartiere ist erheblich für die Akzeptanz und Nutzung dieser Einrichtungen.
Antrag 01/2020 LKW-Verkehre aus der Innenstadt raushalten


Soest, 05.10.2020 Antrag „LKW-Verkehr“ Beratungen in den Sitzung der zuständigen Ausschüsse und Gremien

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantrag: Der Rat der Stadt Soest beauftragt die Verwaltung Maßnahmen zu prüfen und zur Beschlussfassung vorzulegen, die geeignet sind, unnötigen LKW-Verkehr aus dem inneren Stadtgebiet heraus zuhalten.

Begründung: In letzter Zeit mehren sich Vorfälle mit LKW im Stadtgebiet, wovon zwei mit Todesfolgen endeten. Dies ist eine Gefahr für die Bürger und eine Belastung für die LKW Fahrer. Dabei ist zu beobachten, dass viele dieser Fahrten unnötiger Weise in Wohnlagen unterwegs sind. Ob diese LKW Fahrer aus Gleichgültigkeit handeln, einem falschen Navi folgen oder einfach nur fehlgeleitet sind ist dabei belanglos.

Die Zone, ab der LKW nicht mehr in das innere Stadtgebiet fahren sollen ohne dafür berechtigte Gründe zu haben, definieren wir mit der Ringstraße (alte B1 und folgende). Ab hier sollten alle Zufahrten in Richtung Innenstadt entsprechend deutlich so gekennzeichnet sein, das den LKWVerkehr - außer bei berechtigtem Anliegen- ausschließt. Ein Beispiel dafür haben wir bereits an der Kreuzung Niederbergheimer Str. und Seidenstücker Weg/Lippstädter Straße.
Anträge 09/2019 Anträge zum Klimaschutz



Soest, September 2019

Dabei geht es um folgende Themen: Bäume, Blühstreifen und Hecken in Soest und in den Ortsteilen, Nachpflanzen von Bäumen nach Fällungen, PV-Anlagen auf Freiflächen mit einer Bürgerbeteiligung, PV-Anlagen auf Dächern und Fassadenbegrünung, Dächer mit PV-Anlagen oder Begrünung bei Wohnbau und Gewerbegebieten sowie mehr Fahrradständer in der Innenstadt. Übersicht über die sechs Anträge:

Antrag1: Bäume - Blühstreifen - Hecken (Soest und Ortsteile)

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft/Jungs Soest beantragt für die nächsten Sitzungen AUNK/KBS, HFA und nachfolgend im Rat folgende Maßnahmen zum Klimaschutz zu
beschließen:

1. Die Kommunalen Betriebe Soest AöR schlagen weitere Flächen, z.B. Reserveflächen im Bereich der Ortsteil-Friedhöfe, für die Pflanzung weiterer Bäume in Abstimmung mit
dem AUNK vor. Für die Bepflanzung werden im Rahmen des Haushalts 2020 Mittel für mindestens 1ha zu bepflanzende Fläche vorgesehen.
2. Von bisher verpachteten landwirtschaftlich genutzten Flächen werden Randstreifen bis zu einer Breite von 10m, entlang von Wirtschaftswegen nicht wieder verpachtet sondern
zur Neuanlage von Blühstreifen, Hecken und Gehölzen genutzt. Im Rahmen der HHBeratungen werden dafür Mittel zur Anlage der Blühstreifen, Hecken und Gehölzen von
mindestens 3.000m im HH-Jahr 2020 bereitgestellt.
3. In Abstimmung zwischen AUNK und KBS werden mindestens an 2 weiteren Wirtschaftswegen straßen-/wegbegleitend Baumpflanzungen vorgenommen jedoch unter
der Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Nutzungsverkehres.

Begründung:
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes sind weitere Anstrengungen hinsichtlich Baumpflanzungen dringend erforderlich. Neben den positiven
Auswirkungen auf das Klima sowie die CO2-Bilanz sind Hecken und Blühstreifen wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren vom Insekt über verschiedenste Vögel bis hin zu
Kleinsäugern. Mit der Anlage der Blühstreifen, Hecken und Gehölzen leistet die Stadt somit wichtige Beiträge sowohl zum Klimaschutz wie auch zur Erhaltung einer artenreichen Flora
und Fauna.

Antrag2: Nachpflanzen Bäume

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft/Jungs Soest beantragt für die nächsten Sitzungen AUNK zu beschließen:
Für jeden großen gefällten oder gefallenen Baum auf städtischen Flächen werden als Ersatzpflanzung 2 Bäume nachgepflanzt.

Begründung:
Dieser Antrag wurde bereits im letzten AUNK durch unser Ausschussmitglied vorgetragen. Leider ist es zuweilen unumgänglich, dass im Rahmen der Verkehrssicherung ein großer,
stattlicher Baum auf städtischen Flächen, z.B. im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen oder z.B. in der Gräfte, gefällt werden muss. Gründe dafür können z.B. Pilzbefall oder
andere Baumkrankheiten sein. Leider sind auch durch Sturmschäden im Gebiet der Kernstadt zahlreiche Bäume, auch auf städtischen Flächen gefallen.
Da ein junger Baum nicht annähernd die gleichen Wirkungen hinsichtlich CO2-Bindung, Schattenwurf und anderen klimarelevanten Eigenschaften erreicht, ist es sinnvoll, das
entstandene Defizit dadurch abzumildern, das statt einer Ersatzpflanzung 2 Bäume nachgepflanzt werden. Standorte, an denen diese Nachpflanzung erfolgen kann, sind gemäß der Diskussion im letzten AUNK reichlich vorhanden.

Antrag3: PV-Anlagen auf Freiflächen - Bürgerbeteiligung

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft/Junges Soest beantragt für die nächsten Sitzungen von HFA und Rat und folgende Maßnahmen zum Klimaschutz:

Der Rat der Stadt Soest beauftragt die städtische Tochtergesellschaft Stadtwerke Soest GmbH, folgende Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen und im Wirtschaftsplan Mittel dafür
einzuplanen:

  • Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im Stadtgebiet von Soest mit der Gesellschaftsform einer GmbH & Co. KG.
  • Ermöglichen von Bürgerbeteiligungen an den o.g. Anlagen in Form von Kommanditanteilen
  • Beratung von Unternehmen in den Soester Gewerbegebieten bezüglich des Aufbaus von PV-Anlagen auf Hallen- und Bürodächern, ggfs. Unterstützung bei
    der Umsetzung durch die Tochtergesellschaft SW-EDL GmbH
  • Errichtung und Betrieb von Stromspeichern auf Basis von Brennstoffzellen, hier mindestens 1 Modell-Projekt im kommenden Wirtschaftsjahr

Begründung:
Die Nutzung von Sonnenergie mittels Fotovoltaikanlagen ist heute eine ausgereifte Technik, die einen erheblichen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung und zur Minderung des
CO2-Ausstosses beitragen kann. Um schnell größere Beiträge an der Stromversorgung zu erreichen, ist es am Effektivsten, größere Anlagen zu bauen, die üblicherweise auf
Wohnhäusern keinen Platz haben. Zudem würde der Strom dort produziert, wo er am meisten gebraucht wird. Mit den Freiflächenanlagen könnte ein weiterer großer Schritt zu mehr Ökostromerzeugung gelingen.

Durch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz für solche Anlagen zudem erhöht werden. Der Einstieg in die Speichertechnologie ist ein weiterer essentieller Baustein in der Versorgung mit Ökostrom, da nicht immer Strom aus Sonne und Wind in dem Maße zur Verfügung steht, wie er benötigt wird und andererseits Strom auch denn erzeugt wird, wenn er gerade nicht in dem zur Verfügung stehenden Maße benötigt wird. Bisher werden diese Schwankungen hauptsächlich durch große Kraftwerke mit Kohle- und Gasverfeuerung ausgeglichen.

Antrag4: PV-Anlagen auf Dächern und Fassadenbegrünung

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft/Junges Soest beantragt für die nächsten Sitzungen des Betriebsausschuss ZGW/des HFA und nachfolgend im Rat folgende Maßnahmen zum
Klimaschutz zu beschließen:

  1. Die ZGW prüft alle städtischen Gebäude, auch die der Tochtergesellschaften, hinsichtlich der Umsetzbarkeit der PV-Nutzung durch Aufdachanlagen auf den
    Gebäuden. Der Rat beschließt, mit der Installation entsprechender Anlagen im Haushaltsjahr 2020 zu beginnen, wo dies sinnvoll möglich ist.
  2. Die ZGW prüft alle städtischen Gebäude hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Fassadenbegrünung. Wo dies sinnvoll machbar ist, wird mit der Umsetzung im HH-Jahr
    2020 begonnen.
  3. Der Rat beauftragt die städtischen Tochterunternehmen, ebenfalls ihre Gebäude auf die Nutzbarkeit für Fotovoltaikanlagen und Fassadenbegrünung zu prüfen und - wo dies
    machbar und sinnvoll ist - entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
  4. Der Rat beauftragt die Verwaltung sowie die Mitglieder in den Aufsichtsgremien, sich bei Unternehmen, bei denen eine städtische Beteiligung besteht, die aber nicht 100%ige
    Tochterunternehmen der Stadt sind, sich ebenfalls für die Nutzung von Fotovoltaikanlagen und Fassadenbegrünung einzusetzen.

Begründung:
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes sind weitere Anstrengungen hinsichtlich der Erzeugung regenerativer Elektrizität wichtig. Bei dem
eigenen Gebäudebestand sowie dem der Tochterunternehmen sollte eine schnelle Umsetzung möglich sein. Die Stadt setzt damit auch ein entsprechendes Signal für private
Gebäudeeigentümer. Durch die Fassadenbegrünung kann zu dem ein wichtiger Beitrag zur Bindung von CO2 sowie zur Verbesserung des Stadtklimas erreicht werden. Auch hier kann
die Stadt eine Vorbildfunktion ausüben.

Antrag5: Dächer mit PV-Anlagen oder Begrünung

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft/Junges Soest beantragt für die nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse folgende Maßnahmen zum Klimaschutz:

Der StEA/AUNK beschließt folgende Leitlinien für die Planung von Wohnbau- und Gewerbegebieten:

  • Bevorzugte Dachformen sind Flachdach mit Begrünung und/oder aufgebauten PV-/Solarthermie-Anlagen, oder
  • Pultdächer mit einer Neigung von 0°-30° mit Ausrichtung der Dachfläche nach Süden (zum Aufbau von PV- oder Solarthermie-Anlagen)
  • Vor Erteilung von Baugenehmigungen ist eine Beratung hinsichtlich der Nutzung von Sonnenenergie und Erdwärme nachzuweisen.

Begründung:
Die Nutzung von Sonnenergie –elektrisch oder thermisch- ist heute eine Ausgereifte Technik, die einen erheblichen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung und zur
Minderung des CO2-Ausstosses beitragen kann. Bei der Planung von Baugebieten und der einzelnen Gebäude sollte diese Nutzung sofort mitgedacht werden. Die optimale Nutzung
der Anlagen ist von der Ausrichtung der Dachfläche und der richtigen Neigung der Module abhängig.

Antrag6: Fahrradständer in der Innenstadt

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft/Junges Soest beantragt für die nächsten Sitzungen StEA und VR KBS folgende Maßnahmen zum Klimaschutz:


Der Verwaltungsrat der Kommunalen Betriebe Soest AöR beschließt die Aufstellung von weiteren Fahrradständern an stark frequentierten Plätzen in Soest. Für das Wirtschaftsjahr
2020 sind mindestens 5 weitere Standorte zu identifizieren und Überdachungsmöglichkeiten für diese Fahrradständer sind zu prüfen. Der StEA als zuständiger Fachausschuss berät und beschließt über 5 Standorte, die im Laufe des Jahres 2020 durch die KBS AöR mit zusätzlichen Fahrradständern ausgestattet werden.

Begründung:
Im Rahmen der Verbesserungen der Nutzungsquoten von Fahrrädern als Mobilitätsmittel des Individualverkehrs ist es wichtig, an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet –
insbesondere in der Altstadt- genügende und geeignete Abstellanlagen aufzustellen, Diese sollten jedenfalls die Möglichkeit bieten, die Fahrräder am Fahrradständer anzuschließen.
Zudem könnten einige Anlagen mit Steckplätzen für das Aufladen von E-Bikes/Pedelecs ausgestattet werden.

Mögliche Standorte aus unserer Sicht könnten z.B. sein: Marktstraße (nähe Gremmlich-Passage, Wohnkultur), Vreithof, Stadtbücherei, Heuss-
Park/Schweinemarkt, Hansaplatz,…

Antrag 11/2018 Straßenausbaubeiträge aussetzen



Soest, 09.11.2018

Antrag zur Ergänzung/Änderung für den Haushalt 2019 - Aussetzen der Straßenausbaubeiträge, Stopp der Bescheide und Vollstreckung bislang erlassener Bescheide

Antrag zur Beratung in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse und Gremien

Die BG-Fraktion beantragt, zu beschließen:

Die Verwaltung wird mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres angewiesen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gem. Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Soest i.d.F.v. 23.02.2017 auszusetzen. Insbesondere werden kein neuen Beitragsbescheide erlassen noch bislang erlassene Bescheide vollstreckt, sofern dies nicht zur Verhinderung einer Verjährung von Beitragsforderungen zwingend notwendig ist.

Begründung:

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auf Grundlage des § 8 KAG NRW ist nach bisheriger Rechtlage für die Kommunen, sofern diese mit Gewährung eines „Sondervorteils“ verbunden sind, verpflichtend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.06.2014, Az. 1 BvR 668/10; BVerwG, Urteil vom 21.06.2018, Az. 7 C 2/179).

Häufig führt gerade dieser „Sondervorteil“ zu erheblichen Diskussionen sowohl hinsichtlich des Ob als auch hinsichtlich der angemessenen Bewertung.

Straßenausbaubeiträge sind daher in der politischen Diskussion in letzter Zeit zunehmend in die Kritik geraten. Die amtierende Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat, u.a. durch die zuständige Ministerin Scharrenbach, eine Änderung des KAG für die laufende Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Es ist damit denkbar, dass die Straßenausbaubeiträge in NRW vollständig abgeschafft werden oder deren Erhebung den einzelnen Gemeinden freigestellt wird.
Nach Ansicht der BG Soest e.V. sollte die Verwaltung dem aktuellen politischen Findungsprozess auf Landesebene im Interesse der betroffenen Bürger angemessen Rechnung tragen und die Erhebung und Vollstreckung von Straßenausbaubeiträgen bis auf weiteres aussetzen. Straßenausbaubeiträge belaufen sich regelmäßig auf mehrere tausend, wenn nicht zehntausende Euro, die von den betroffenen Grundstückseigentümern unabhängig von deren aktueller finanzieller Situation und zu einem fremdbestimmten Zeitpunkt aufgebracht werden müssen. Die Höhe der jeweils festzusetzenden Beiträge ist dabei von Faktoren, insbesondere der Qualifizierung der Straße als u.a. Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraße, abhängig, auf die der einzelne Grundstückseigentümer keinen Einfluss hat. Der durch die Straße gegebene „Sondervorteil“, sein Grundstück nutzen zu können, trifft alle Grundstückseigentümer gleich, unabhängig von der Art der das Grundstück erschließenden Straße. Da Straßenausbaubeiträge – im Gegensatz zu den Erschließungsbeiträgen – „nur“ die Erneuerung von Straßen betreffen, die betroffenen Grundstücke also bereits nutzbar sind, dürfte sich der durch eine Straßensanierung entstehende „Sondervorteil“ wirtschaftlich kaum messen lassen.

Dies hat seit Jahren regelmäßig zur Folge, dass betroffene Bürger sich gegen den – in technischer Hinsicht – gerechtfertigten Straßenausbau „vor ihrer Haustür“ zur Wehr setzen, z.T. sogar Bürgerinitiativen ins Leben gerufen wurden mit dem Ziel, die Kostenlast möglichst gering zu halten. Die bisherige Beitragsstruktur ist damit ungeeignet, den städtebaulichen Erfordernissen einer modernen, funktionalen und attraktiven Straßengestaltung Rechnung zu tragen, sondern befördert vor allem Konflikte mit den betroffenen Bürgern infolge deren finanziellen Belastung.

Es erscheint wenig bürgerfreundlich, angesichts der politisch gewollten Änderung des KAG weiterhin von aktuellen Ausbauvorhaben betroffene Bürger zur Zahlung von Beiträgen heranzuziehen, die in naher Zukunft wahrscheinlich nicht mehr oder nicht mehr in dieser Form entstehen werden.

Da die Verwaltung jedoch nicht veranlasst werden soll, Beitragsforderungen in Gänze verjähren zu lassen, wird eine zur Verhinderung des Verjährungseintritts zwingend notwendige Festsetzung von der generellen Aussetzung ausgenommen.

Antrag 10/2018 Antrag: überdachte Fahrradabstellanlage am Bahnhof



Soest, 29.10.2018

Antrag zur Ergänzung/Änderung für den Haushalt 2019 - Bau einer überdachte Fahrradabstellanlage am Bahnhof

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ruthemeyer,

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantragt zu dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2019 folgende Änderung/Ergänzung des Investitions- und Arbeitsprogramms:

  1. Im Haushalt 2019 wird ein Betrag zur Beschaffung und zum Aufbau einer überdachten Fahrradabstellanlage eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu Planungen vorzulegen und Angebote einzuholen. Für den Haushaltsplan 2019 sollte zunächst ein Planansatz von ca. € 150.000,- eingestellt werden.
  1. In den Jahreszielen der zuständigen Ausschüsse und Gremien wird aufgenommen: Im 1. Quartal 2019 werden Vorschläge für die Realisierung eines überdachten Fahrradabstellanlage vorgestellt und die Entscheidung über die Ausschreibungsanforderungen gefasst.
  2. Ferner wird im Arbeitsprogramm des zuständigen Gremiums aufgenommen: Eine überdachte Fahrradabstellanlage vor dem Bahnhof (Bahnhofsvorplatz Süd) ist realisiert.

Begründung:

Seit Jahren ist die Situation der Fahrradabstellanlage am Bahnhof von Soest sehr chaotisch.

Mit dem Bahnhofsumbau und der damit verbundenen Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes hätte sich die Gelegenheit geboten, die unbefriedigende Situation zu lösen. Leider wurde, weder zum damaligen Zeitpunkt noch in der Zwischenzeit, bis heute das Problem bearbeitet.

Der Bahnhofsvorplatz bietet für den bahnreisenden Besucher bis heute ein chaotisches Bild, das nicht vermuten lässt, dass Soest sich als fahrradfreundliche Stadt versteht. Der Anblick ist sicher kein Aushängeschild für die Stadt.

Die überdachte Fahrradabstellanlage ermöglicht nicht nur eine optische Verbesserung des Bahnhofsvorfeldes als Visitenkarrte der Stadt Soest, sondern führt auch dazu, dass die Koppelung der Mobilitätsalternativen Fahrrad/ÖPNV deutlich attraktiver wird.

Zudem bestünde bei einer solchen Anlage die Möglichkeit z.B. Ladepunkte für E-Bikes in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken anzubieten. Auch wäre denkbar, Plätze für Miet-E-Bikes zu schaffen und zwar an einer Stelle im Bahnhofsumfeld, wo diese unmittelbar gesehen werden.

In der heutigen Situation sind die Fahrräder ungeschützt der Witterung ebenso ausgesetzt wie dem Kot der über den Fahrradständern nistenden Saatkrähen. Dies führt dazu, dass die Nutzung des Fahrrades für Pendler unattraktiver wird und die heutige Anlage ein unansehnliches Bild abgibt.

Wir bitten um antragsgemäße Beschlussfassung.

Antrag 11/2018 Endlich schnelles Internet im Gerwerbegebiet



Soest, 26.11.2021

Antrag zur Ergänzung/Änderung für den Haushalt 2019 - endlich Glasfaser für schnelles Internet im Gewerbegebiet

Antrag zur Beratung in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse und Gremien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ruthemeyer,

Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft Soest beantragt zu dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2019 folgende Änderung/Ergänzung der Ziele sowie der
Anpassung des Teilpläne, Investitions- und Arbeitsprogramme:

...

3. TP 015.001:
- Ergänze Mittelfristiges Ziel: Die Gewerbegebiete sind mit Hilfe der städtischen Tochterunternehmen bis 2021 mit Glasfaser für den Zugang zu schnellem Internet vollflächig ausgestattet.
- Ergänze Jahresziel 3: Ein weiteres Gewerbegebiet/Teilgebiet ist mit Glasfaser für den Zugang zu schnellem Internet vollflächig ausgestattet.

Über uns

Seit mehr als 60 Jahren sind wir im Einsatz für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Soest - offen, unabhängig und bürgernah ist unsere Politik.

Die BG Soest e.V. wurde 1959 gegründet. Damit sind wir eine der ältesten unabhängigen Wählergemeinschaften in NRW. Seit 1969 stellen wir fast durchgängig die drittstärkste Fraktion im Soester Rat und sind somit ein fester Bestandteil der Kommunalpolitik in Soest.

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